Nachdem der Unionsentwurf für ein neues Atomgesetz jetzt vorliegt, drängt sich die Frage auf, ob die Bundeskanzlerin nicht erneut unsäglich trickst. Die Behandlung der Restlaufzeiten der abgeschalteten AKW, einschließlich Mülheim-Kärlich und Stade, das ist doch alles eher abenteuerlich nach Fukushima.
Bei einer vollen Übertragung aller Restlaufzeiten könnten faktisch alle anderen Kraftwerke bis zum gesetzlichen Endpunkt weiter laufen. Für die Betreiber wäre das trotz allem ein bombiges Geschäft: Sie hätten mehr AKW-Laufzeiten, als noch im rot-grünen Ausstiegsgesetz vorgesehen und würden die verbliebenen Meiler wohl kaum schrittweise abschalten, sondern bis mindestens 2021 in Betrieb lassen.
Auch nach Fukushima wird weiter getrickst und vertuscht. Dieses Ausstiegsgesetz ist überhaupt nicht konstruktiv und klar, wie Bundesumweltminister Röttgen behauptet. Es hat mit einem geordneten Ausstieg nichts zu tun. Der Gesetzentwurf ist genauso dürftig wie die bis heute ausgebliebene klare Begründung für die Brennelementesteuer. Deren Berechtigung ist nicht etwas die knappe Haushaltslage, sondern die bisherige Steuerbefreiung von Uran im Gegensatz zu anderen Brennstoffen.
Die aktuelle Atompolitik der Bundesregierung entspringt nicht einer durchdachten und in sich schlüssigen Strategie, sondern ist die mehr oder weniger halbherzige Reaktion auf den breiten Protest aus der Bevölkerung. Jetzt wäre Klarheit in der Gesellschaft wirklich nötig. Aber die Bundesregierung bekommt es einfach nicht hin.