Diesel-Urteil zu möglichen Fahrverboten ist richtungsweisend

NaturFreunde fordern gesetzliche Auflage zur Umrüstung von Dieselfahrzeugen

Das heutige „Diesel-Urteil“ des Verwaltungsgerichts Stuttgart kommentiert Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstands der NaturFreunde Deutschlands:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Diesel-Fahrverbot bei einer erheblichen Luftbeeinträchtigung in Stuttgart ausdrücklich möglich sein muss. Richtungsweisend ist die Begründung der Richter: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei so auszulegen, dass der Gesundheitsschutz höher gewichtet werden müsse als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom möglichen Verbot betroffenen KFZ-Eigentümer.

Die NaturFreunde Deutschlands hoffen, dass sich diese Rechtsauffassung in allen Instanzen durchsetzen und der Fetisch der Gewinnmaximierung der Unternehmen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit damit zumindest eingeschränkt wird.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten nun von den Verantwortlichen in Stuttgart, das sie einen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart vorlegen und verabschieden. Auch die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und ein wirksames Nachrüstungsprogramm für ältere Dieselfahrzeuge vorschreiben. Allerdings dürfen die Kosten eines solchen Programms nicht auf die Verbraucher abwälzt werden, sondern die Automobilindustrie muss in Haftung genommen werden und die Kosten tragen.

Nach dem geplanten vollständigen Verbot des Verkaufs von Dieselfahrzeugen ab dem Jahr 2040 in Großbritannien werden weitere Staaten folgen. Die Automobilindustrie ist nun gefordert, die seit Jahren anstehenden strukturpolitischen Entscheidungen endlich anzugehen und eine ökologischere und klimapolitisch verantwortbarere Mobilitätsstrategie einzuschlagen.

Die Manager deutscher Autokonzerne haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen für ihre kurzfristige Profitinteressen aufs Spiel gesetzt und keine ausreichenden Anstrengungen für eine Mobilitätsstrategie für die Zukunft unternommen.
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